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Kundeninformation:
Umsetzung Terminalmigration SEPA-ELV,
TA 7.1 und Anwendungsauswahl
Umstellung aller im Feld bereits betriebenen Terminals auf TA 7.1 bis spätestens 31. Dezember 2017
SEPA-ELV, TA 7.1
Nachdem bereits im letzten Jahr die erste Migrationsphase der regulatorischen Anforderungen „Update auf SEPA-ELV“ für die Kartenzahlungsterminals durchgeführt wurde, wird in diesem Jahr die zweite Phase der regulatorischen Anforderungen umgesetzt. Diese betrifft den Technischen Anhang 7.1 der Deutschen Kreditwirtschaft.
Mit dieser Richtlinie wird u.a. die Ablösung der Magnetstreifenverarbeitung durch die Notfallverarbeitung* im electronic cash-System final umgesetzt. Die Umstellung auf TA 7.1 für alle Terminals muss hier spätestens bis zum 31. Dezember 2017 stattfinden. Mit der durchgeführten regulatorischen Softwareänderung sind die Terminals auf dem aktuellsten Stand der Regularien der Deutschen Kreditwirtschaft. In Ausnahmefällen ist ein Hardwareaustausch notwendig.
Anwendungsauswahl am Terminal (MIF)
Die in Artikel 8 der EU-Verordnung geforderte Aushandlung des Zahlungsverfahrens bei Karten, die mehrere Zahlungsanwendungen unterstützen, ist nun technisch von allen Terminalherstellern realisiert worden und wird mit dem aktuellen TA 7.1 Update der Terminals für alle im Feld befindlichen Terminals umgesetzt.
Daher wird in den kommenden Wochen die Aktivierung der mandatorischen Anwendungsauswahl über modifizierte EMV-Parameter bei allen Terminals umgesetzt. Die Standardkonfiguration der Anwendungsauswahl sieht folgenden Prozess am Terminal vor:
- Auf dem Terminaldisplay wird zum Zeitpunkt, wenn der Kunde zum Stecken der Karte aufgefordert wird, eine zusätzliche Auswahltaste angezeigt.
- Die angezeigten Kartenarten richten sich nach den Anwendungen, welche
a) für das Terminal freigeschaltet wurden und
b) in Verbindung mit der jeweiligen Karte zur Verfügung stehen.
Wichtiger Hinweis: Die Softwareupdates werden i.d.R. am späten Abend oder Nachts durchgeführt. Bitte schalten Sie Ihr Terminal in den kommenden Wochen daher abends nicht ab!
*Notfallverarbeitung
Die deutsche Kreditwirtschaft plant die Einstellung der Magnetstreifenverarbeitung im girocard-System. Trotzdem soll es auch zukünftig möglich sein, die Akzeptanz der girocard-Karten auch dann sicherzustellen, falls die Chipfunktion einer großen Anzahl von Karten gestört ist und die Durchführung von EMV-Transaktionen in der spezifizierten Form nicht mehr möglich ist.
Hierzu soll im girocard-System anstelle des Fallbacks auf electronic cash Spur 2 die so genannte (electronic cash) Notfallverarbeitung unterstützt werden, die den Chip der girocard-Karten nutzt, wobei aber nur eine minimale Chip-Funktionalität erforderlich ist.
Die Notfallverarbeitung wird durch alle girocard-Karten, auch durch die bereits im Feld befindlichen girocard-Karten unterstützt. Der Ablauf einer im Rahmen der electronic cash Notfallverarbeitung durchgeführten Transaktion entspricht weitestgehend dem Ablauf einer Spur 2-Transaktion. Allerdings werden die für die Durchführung der Transaktion benötigten Kartendaten nicht vom Magnetstreifen sondern aus dem Chip der girocard-Karten gelesen.
Leubsdorf im September 2017 EC Cash Direkt