EC Cash Terminal mieten
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ec cash / electronic cash
Seit 2007 führt die Deutsche Kreditwirtschaft das bewährte Zahlungssystem ec cash unter der Dachmarke girocard.
electronic cash (Abk. ec cash) war das Debitkarten-System der Deutsche Kreditwirtschaft (DK), der Vertretung der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände Deutschlands. Karten mit dem ec cash-Logo wurden nur von Kreditinstituten ausgegeben, üblicherweise in Verbindung mit einem Girokonto. Bei ec cash erfolgt die Kartenzahlung durch Eingabe der PIN (Persönliche Identifikationsnummer) durch den Karteninhaber an einem sogenannten EFT-POS-Terminal (Electronic-Funds-Transfer-Terminal).
Die Bezeichnung EC stammt ursprünglich von Eurocheque, einem europaweiten, einheitlichen Scheckzahlungssystem in Verbindung mit einer Bankgarantie. Ähnliche Debitkarten-Systeme sind Maestro und V PAY. Electronic-cash-Debitkarten wurden von den ausgebenden Kreditinstituten oft zusätzlich mit Maestrokarten-Funktionalität ausgestattet und dann als EC/Maestro-Karten bezeichnet. Zu erkennen sind diese kombinierten Karten am zusätzlichen Maestro-Logo auf der Karte.
Die Akzeptanzzeichen von ec cash waren die Piktogramme „ec cash PIN-Pad“ und „girocard“ (s. www.girocard.eu – heute nur noch girocard). Der Technische Anhang zu den Bedingungen für die Teilnahme am ec cash-System der deutschen Kreditwirtschaft (Händlerbedingungen) enthält die Verpflichtung des Händlers, an neu eingerichteten Kassen-Standorten bis auf weiteres das Piktogramm „girocard“ als Akzeptanzzeichen zu verwenden. Auf den Debitkarten der Banken und Sparkassen werden die Electronic-cash-Akzeptanzzeichen nicht mehr aufgebracht.
Die vertragliche Grundlage des electronic cash-Systems
Electronic cash (ec cash) wird verwaltet und unterhalten von den in der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) zusammengeschlossenen Spitzenverbänden. Diese sind der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken BVR, der Bundesverband deutscher Banken BdB, der Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands VÖB und der Deutschen Sparkassen- und Giroverband DSGV im Namen der teilnehmenden Banken und Sparkassen.
ec cash ist so gestaltet, dass es maximalen Wettbewerb zwischen technischen Serviceanbietern und Kreditinstituten auf der Ebene des einzelnen Händlers oder Karteninhabers erlaubt. Um dies zu ermöglichen, sind durch ec cash die nötigen technischen Standards zur Interoperabilität definiert, deren Einhaltung durch ein Zulassungsverfahren sichergestellt wird. Da die kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände selbst weder als Acquirer noch als technische Serviceanbieter oder Kartenherausgeber am ec cash-System beteiligt sind, ist die vollkommene Unabhängigkeit der Servicebereitstellung von der Systemverwaltung garantiert.
electronic cash - Zahlungssystemgebühren
Das ec cash-System basiert auf einem Händlerentgelt, welches vom Händler an den jeweiligen Kartenherausgeber für die Bereitstellung der Zahlungsgarantie einer erfolgreich beendeten Transaktion zu entrichten ist. Dieses umsatzabhängige Entgelt wird seit 01. November 2014 von den einzelnen Netzbetreibern separat mit den Bankenverbänden verhandelt. Für unsere Kunden konnten wir hierbei mit den Bankenverbänden die nachfolgenden günstigen Konditionen vereinbaren: 0,20% des Zahlungsbetrags, zzgl. einer geringen umsatzabhängigen Servicegebühr.
Die ec cash-Vereinbarung legt keine hierüber hinausgehenden Entgelte fest. Insbesondere fallen keine Lizenzgebühren an. Alle sonstigen Gebühren, wie z.B. für die Bereitstellung von technischen Diensten, Kartenterminals, usw. unterliegen dem Wettbewerb zwischen den Teilnehmern des ec cash-Systems.
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