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SEPA - Allgemeine Informationen

SEPA ist die Abkürzung für „Single Euro Payments Area“, den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Innerhalb der SEPA werden europaweit standardisierte Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen angeboten. Mit SEPA werden die bisherigen inländischen Überweisungen und Lastschriften durch SEPA-Produkte abgelöst. SEPA-Zahlungen können ausschließlich in Euro abgewickelt werden. Eine Verpflichtung zur Umstellung auf die SEPA-Verfahren besteht gemäß der durch den europäischen Gesetzgeber verabschiedeten Verordnung für Überweisungen und Lastschriften zum 1. Februar 2014.

EC Cash Direkt wird die bisherige Überweisung durch die SEPA-Überweisung und die bisherige Lastschrift durch die SEPA-Basislastschrift ablösen. Bestehende Lastschriftvereinbarungen werden in SEPA-Mandate umgewidmet. Unsere Kunden brauchen hier nichts zu unternehmen.

Für die Abwicklung der Kartenzahlung – auch per elektronischer Lastschrift (ELV) – ändert sich zunächst nichts.

SEPA Mandatserteilung

Das SEPA-Lastschriftmandat ist die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften. Ein Mandat umfasst – in Abweichung zur früheren Einzugsermächtigung – sowohl die Zustimmung des Zahlungspflichtigen zum Einzug der Zahlung per SEPA-Lastschrift an den Zahlungsempfänger als auch den Auftrag an den eigenen Zahlungsdienstleister/seine Hausbank zur Einlösung der Zahlung.

EC Cash Direkt holt das Mandat über die nachfolgend beschriebene Umwidmung als auch über neue Mandatsvereinbarungen in den Verträgen ein.

Umwidmung von bestehenden Einzugsermächtigungen

Ab 1. Februar 2014 müssen für Lastschriften sogenannte SEPA-Mandate verwendet werden. Die SEPA-Verordnung regelt, dass eine vor dem 1. Februar 2014 erteilte gültige Einzugsermächtigung zur Einziehung wiederkehrender Lastschriften im Rahmen eines Altzahlverfahrens nach diesem Datum bestehen bleibt. 

Die uns erteilten Einzugsermächtigungen werden in SEPA-Mandate umgewidmet. Sie erhalten hierzu rechtzeitig vor der Umstellung von Lastschrifteinzug auf das SEPA-Mandat eine Umwidmungsinformation. Für unsere Kunden ändert sich durch die Umstellung auf das SEPA-Mandat nichts.

Im Umwidmungsschreiben haben wir die in unseren Systemen hinterlegten Daten wie IBAN und BIC aufgeführt. Bitte kontrollieren Sie die von uns mitgeteilte IBAN und BIC Ihrer Kontoverbindung auf Richtigkeit. Gegebenenfalls teilen Sie uns Abweichungen mit.

Modifikationen im Verwendungszweck der Bankbuchung

Gegenüber dem heutigen Verwendungszweck im deutschen DTA-Verfahren mit 378 Zeichen für die näheren Angaben zum Hintergrund der Zahlung stehen unter SEPA nur noch maximal 140 Zeichen zur Verfügung.

Die Rechnung wird daher nicht mehr per Kontoauszug zur Verfügung gestellt, sondern zukünftig als elektronisches Statement auf unserem Portal zu finden sein. Für eine Übergangszeit werden wir unseren Kunden im Rahmen der SEPA-Umstellung eine Papierrechnung zukommen lassen. Der Rechnungsbetrag wird wie bisher eingezogen.

Sie brauchen hier nichts zu unternehmen.