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Erneute Reduzierung der ec cash Entgelte bei EC Cash Direkt

An alle Kunden und Interessenten von EC Cash Direkt, die am electronic-cash-System der Deutschen Kreditwirtschaft teilnehmen – erneut reduzierte ec cash Entgelte

Im Zusammenhang mit der Entscheidung der EU-Kommission, die Interbankenentgelte zu deckeln, haben wir mit Hilfe des mit uns kooperierenden Netzbetreibers und Händlerkonzentrators nochmals günstigere Autorisierungsentgelte mit den Banken für die Kunden von EC Cash Direkt verhandelt. Wir freuen uns, unseren Kunden und Interessenten mit Wirkung zum 1. Dezember 2015 ein günstigeres Autorisierungsentgelt anbieten zu können. Dieses beträgt 

0,20 % pro electronic-cash Umsatz ohne Mindestbetrag (MwSt.-frei). 

 Um die Abrechnung der Autorisierungsentgelte zu vereinfachen und um vergleichbare Konditionen zu erreichen, bieten wir unseren Kunden wiederum für sämtliche Banken ein einheitliches Autorisierungsentgelt (gewichteter Mischsatz) an. Sofern wir bei unserer Kalkulation des Mischsatzes einen Überschuss erzielen, gestatten uns die Banken, diesen als Anteil für unsere Bemühungen einzubehalten. Eine etwaige Unterdeckung müssen wir den Banken hingegen ausgleichen. 

Weiterhin berechnen wir - im eigenen Namen und auf eigene Rechnung – unseren Kunden für unsere Leistungen im Zusammenhang mit dem Vermitteln der ausgehandelten Entgelte und dem Abschluss der Verträge mit den Banken sowie der technischen Abwicklung des Autorisierungsentgelts, einen Anteil von EUR 0,003 (zzgl. MwSt.) pro erfolgten electronic-cash-Umsatz (sog. Serviceentgelt), der auf den Betrag des genannten Autorisierungsentgelts aufgeschlagen wird, und den wir direkt mit dem Autorisierungsentgelt mit der Monatsrechnung bei unseren Kunden einziehen werden. 

Mit dieser erneuten Reduzierung der ec cash Entgelte ist es uns gelungen für unsere Kunden die Kosten für die abgesicherte PIN-Zahlung innerhalb eines Jahres um ca. 40% zu reduzieren bei gleichzeitiger Beschleunigung der Wertstellung der ec cash Zahlung. 

Leubsdorf, 04. November 2015